Gewohnheit als Regulativ des Handelns im Mittelalter. 1. Tagung des Graduiertenkollegs 2212 „Dynamiken der Konventionalität (400–1550)

Gewohnheit als Regulativ des Handelns im Mittelalter. 1. Tagung des Graduiertenkollegs 2212 „Dynamiken der Konventionalität (400–1550)

Organisatoren
Graduiertenkolleg 2212 "Dynamiken der Konventionalität (400–1550)", Universität zu Köln
Ort
Köln
Land
Deutschland
Vom - Bis
30.09.2019 - 02.10.2019
Url der Konferenzwebsite
Von
Tristan Spillmann, Graduiertenkolleg 2212 "Dynamiken der Konventionalität (400-1550)", Universität zu Köln

Gewohnheit findet sich in allen routinierten Handlungen und konfiguriert jegliche Form von Konvention, mit denen implizit wie explizit ausgehandelte Praktiken gemeint sind, die innerhalb sozialer Räume einerseits von den jeweiligen Akteuren habitualisiert werden und andererseits als regulative und orientierungsgebende Handlungs- und Wahrnehmungsrahmen fungieren. Entsprechend kann Gewohnheit sowohl unbewusst verinnerlicht als auch reflexiv oder argumentativ zum Gegenstand von Diskursen erhoben werden. Wofür Gewohnheit (consuetudo) innerhalb der Vormoderne zwischen 400 und 1550 konkret stand, in welchen überlieferten schriftlichen wie materiellen Hinterlassenschaften sie zu fassen ist und welche Funktionen und Formen sie annehmen konnte, war Diskussionsgegenstand der ersten Tagung des an der Universität zu Köln eingerichteten und von der DFG geförderten Graduiertenkollegs 2212 „Dynamiken der Konventionalität (400–1550)“. Die Referentinnen und Referenten widmeten sich in ihren Beiträgen der „Gewohnheit als Regulativ des Handelns im Mittelalter“ und nahmen insbesondere konventionelle, aus Tradition, Brauch und Sitte abgeleitete Handlungsweisen und Diskurse in den Blick.

Eingeleitet wurde die Tagung von KARL UBL (Köln), der die Ziele des Graduiertenkollegs skizzierte und den Begriff der Konventionalität, der innerhalb des Forschungsprojektes für die Mediävistik als ein neues Konzept furchtbar gemacht werden soll, in einen größeren historischen Rahmen einordnete und definierte. Ubl verwies bereits auf die Vieldeutigkeit des Begriffes und umriss seine Verwendung innerhalb unterschiedlicher Disziplinen wie der Rechtsgeschichte, der Religion, der Philosophie und der Rhetorik.

Die erste Sektion konzentrierte sich auf Gewohnheit im ökonomischen und juristischen Feld. SABINE VON HEUSINGER (Köln) sprach über die Begrifflichkeiten im spätmittelalterlichen Zunftwesen, in dem sie eine Dichotomie zwischen den beiden zur Legitimation verwendeten Termini altes harkomen und gewonheit herauskristallisierte. Als Fallbeispiele wählte sie das Wein- und Tuchgewerbe in Straßburg und Köln und zog Zunft- und Bruderschaftsordnungen, Ratsurteile und Briefe heran, in denen sie die Begründungen für regulatorische Maßnahmen im Hinblick auf Rechtsetzung (beispielsweise Trinkstubenrecht, Zunftkauf und Schwurpraxis) und Maßnahmen zur internen Organisation betrachtete. So steht altes harkomen für eine ältere Rechtsgewohnheit, die argumentativ als Rechtfertigung herangezogen wurde, während gewonheit gegenwärtige und zukünftig geltende Normen benannte – Gewohnheit als solche bezeichnete im Zunftwesen in den spätmittelalterlichen Beispielen entsprechend eine zeitlich begrenzte Übereinkunft.

ULLA KYPTE (Basel) befasste sich mit der Ernennung und Anerkennung von Stellvertretern innerhalb des überregionalen, paneuropäischen Handels im 15. und 16. Jahrhundert. Sie legte ihr Augenmerk einerseits auf Geschäftspraktiken, die auf Gewohnheiten des Warentausches basierten und andererseits auf die von den Akteuren jener Praktiken zunehmend beförderte Institutionalisierung. Vollmachten wurden den jeweiligen Stellvertretern von öffentlichen Instanzen wie Notaren oder Schöffen ausgestellt, die sie datierten und mit einem Siegel versahen. Die Schriftstücke selbst wiesen eine hohe Variation hinsichtlich der Form und der Begrifflichkeiten auf und waren von den jeweiligen lokalen und städtischen Traditionen abhängig. Kypta betonte die Eigendynamik der Schriftlichkeit sowie den reziprok ausgehandelten Anerkennungscode, der die Geschäfte ermöglichte. Gewohnheit diente hier als Regulationsmechanismus, der zunehmend dezentral standardisiert wurde.

Über nicht kodifizierte Rechtsgewohnheiten referierte DIRK HEIRBAUT (Gent) und schlug verschiedene, auf Prosopographie und Netzwerkanalyse gestützte Verfahren vor, die er auf das lokale Recht in Frankreich im Hoch- und Spätmittelalter applizierte. Hauptaugenmerk lag auf den Autorisierungsstrategien und Entscheidungsprozessen innerhalb der rechtsetzenden Richtergruppen. Die in den jeweiligen Debatten entstandenen Notizen mit divergierenden Rechtsbeschlüssen wurden bewusst in Umlauf gebracht und zur Rezeption freigegeben. Letztlich entschieden sodann angefertigte Gesetzeskompilationen über die Durchsetzung und Anerkennung der jeweiligen Rechte. Abschließend plädierte Heirbaut dafür, die mittelalterlichen Rechtstexte mit neuen methodischen Verfahren wie der Netzwerkanalyse oder der Stilometrie erneut zu untersuchen, um die rechtsetzenden Praktiken präziser zu erfassen.

Die zweite Sektion befasste sich mit Gewohnheit zwischen Beharrung und Wandel und wurde von NOЁELLE-LAETITIA PERRET (Fribourg) mit einem Vortrag über Erziehungstraktate von Aegidius Romanus (1243–1316), Konrad von Megenberg (1309–1374) und Ramon Llull (1232–1316) eingeleitet. Sie zeigte, dass alle drei Pädagogen Gewohnheit als zentrale Begrifflichkeit in ihren Programmen verwendeten. Gewohnheit als solche betrachteten sie als verbindendes Glied zwischen Körper und Geist, als eine natürliche Veranlagung des Menschen, weshalb eine erfolgreiche Erziehung praxisorientiert auf die Eingewöhnung von Tugenden setzen und die theoretische Vermittlung in den Hintergrund rücken müsse. Auf diese Weise sollten schlechte Gewohnheiten durch gute ausgeglichen werden. Besonders im Falle der religiösen Vermittlung sollten christliche Praktiken durch Wiederholung in den Habitus des zu erziehenden Menschen inkorporiert werden. Eine moralisch-gesellschaftliche, geistige und religiöse Bildung müsse sich entsprechend in alltäglichen Handlungen manifestieren, damit sie verinnerlicht und praktisch angewandt werden könne – Perret betonte hier die zentrale Rolle des Lehrers, der die von ihm vermittelte Bildung vorleben müsse.

JÖRG OBERSTE (Regensburg) betrachtete die interne Organisation des Klosterverbandes von Cluny und konzentrierte sich dabei auf die Statuten (1146/47) des Abtes Petrus Venerabilis (1092–1156). Im Vordergrund des Vortrages stand die Frage nach dem Verhältnis von (Ordens-)Regeln, Gewohnheiten (consuetudines) und jeweiligen Statuten. Petrus, der sich seine Autorität im Hinblick auf seine Klosterreform von Papst Innozenz II. bestätigen ließ, wurde innerhalb des Klosters mit erheblichem Widerstand konfrontiert. Er legitimierte seine Gesetzesinitiative mit dem Verweis auf ihre Notwendigkeit (utilitas) und modifizierte bzw. verwarf bisherige Gewohnheiten. Die pragmatische Behandlung des normativen Rahmens war sehr flexibel und zog aufgrund der sich abzeichnenden Rechtsunsicherheit Konflikte nach sich. An der Statutengesetzgebung in Cluny kann anhand der abgeänderten Gewohnheiten ein Normwandel zwischen dem 10. und 13. Jahrhundert abgelesen werden. Auf der einen Seite lassen sich Vereinheitlichungstendenzen festhalten, während das Spannungsfeld zwischen Regeln und kodifizierten consuetudines auf der anderen Seite erhalten blieb und als Ausdruck einer sich perpetuierenden Krise gelesen werden kann.

Über die Wechselwirkung von Tradition und Innovation in der mittelalterlichen Liturgie sprach JULIA EXARCHOS (Aachen). Die auf Tradition basierende Liturgie besaß einen festen normativen Rahmen, der für die Wirksamkeit des Ritus und des damit zusammenhängenden Glaubens konstitutiv war. Als zeitlich organisierte soziale Praxis stellte sie den zentralen Ort christlicher Gemeinschaftsbildung dar und weist aufgrund fehlender zentralisierter Kontrollmechanismen eine hohe lokale Differenzierung auf: So wurde bei fehlender Regelvorgabe oftmals entweder topisch auf Praktiken der Alten (veteres) verwiesen oder die römische Kirche als autoritatives Vorbild herangezogen. Aber auch Heiligenverehrungen vor Ort sowie gesellschaftliche, theologische und politische Veränderungen übten Einfluss auf die jeweils praktizierte Liturgie aus. Neuerungen, die sich ebenso auf den Gottesdienst auswirkten, wurden entsprechend, um im konventionellen Argumentationsrahmen zu verbleiben, als Altes interpretiert. Konkrete Motive für liturgische Modifizierungen fehlen jedoch meist in den Schriftzeugnissen, wobei der Zweifel an bisher praktizierten Handlungen stets eine große Rolle gespielt hat.

JÖRG PELTZER (Heidelberg) referierte über die symbolische Hierarchisierung innerhalb des Heiligen Römischen Reiches im Spätmittelalter im Hinblick auf Rangordnung und Titelführung. Der Rang kennzeichnete sowohl die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe als auch die interne Position. Die Rangbildung selbst erfolgte durch performative Wiederholung und Einübung, die innerhalb des politischen Feldes normierend und stabilisierend wirkte. Die Struktur des Herrschaftssystems konnte exemplarisch anhand der Sitzordnung auf Hoftagen abgelesen werden, die zwischen den einzelnen Reichsfürsten oftmals zu Konflikten führte. In diesen Auseinandersetzungen, beispielsweise auf dem Hoftag von Fulda 1184, als es zum Streit zwischen den Äbten von Fulda und Köln kam, wurde die Gewohnheit als zentrales Argument herangezogen. Wie Urkunden zur Sitzordnung aus dem 13. Jahrhundert jedoch zeigen, war die Argumentation durchaus flexibel. Auch die Titelführung spiegelte die politisch-soziale Ordnung wider, wofür Peltzer auf Frankreich verwies. Sowohl bei der Rangzuschreibung als auch bei der Titelführung handelte es sich um soziale Praktiken, die sich in einem Spannungsverhältnis zwischen realen Geltungsansprüchen und öffentlicher Inszenierung befanden. Beide Prozesse wurden von den jeweiligen Akteuren sozial reguliert und erst ab dem 14. Jahrhundert (Goldene Bulle 1356) rudimentär institutionalisiert.

In der dritten Sektion wurde der Schwerpunkt auf materielle bzw. bildliche Quellen gelegt. PHILIPPE CORDEZ (Paris) sprach über Elfenbeinkämme und stellte anhand der Objekte dar, wie die meist liturgisch genutzten Gegenstände als ordnungsschaffende Geräte beim Kämmen der Haare und damit zur Gedankenordnung inszeniert wurden. Über die am Griff der Kämme geschnitzten Darstellungen versuchte Cordez die Befunde formanalytisch kontextuell einzuordnen und die zeitgenössischen Vorstellungswelten hermeneutisch zu rekonstruieren.

ROMEDIO SCHMITZ-ESSER (Graz) beendete den zweiten Tagungstag mit einem Vortrag über mittelalterliche Bestattungsbräuche und konzentrierte sich auf Gewohnheit als handlungsbestimmende Leitlinie. Im Vordergrund standen zum einen die Gewohnheit im Spannungsfeld von Recht und Innovation und zum anderen die Wechselwirkung zwischen Tradition, Gewohnheit und Innovation, die sich auf die Bestattungspraxis ausgewirkt hatte. Bis ins 11. Jahrhundert hinein lässt sich keine ostentative Trennung der Lebenden von den Toten auf den Friedhöfen in der Kirchhofnähe feststellen. Erst die wiederkehrenden Pestausbrüche veranlassten die Totengräber ab dem 14. Jahrhundert dazu, Bestattungen an der Peripherie durchzuführen. Ebenso hob Schmitz-Esser die Probleme hervor, die bei der Untersuchung der äußerst heterogenen archäologischen Befunde im Hinblick auf gewohnheitsbedingte Praktiken auftreten können. Diese führen oftmals zu widersprüchlichen und zum Teil konkurrierenden Deutungen, und die schriftlichen Quellen vermögen die reale Bestattungspraxis nicht hinreichend zu erklären.

Am dritten und letzten Tagungstag ging es um eine bestimmte Form von Konfliktaustragung innerhalb der Sangspruchdichtung. Hierbei handelt es sich um eine konservative, ständisch-exklusive Gattung, die durch Wiederholung und Schematisierung geprägt war und zur politischen „Gegenwartsdiagnostik“ angewandt wurde. Zunächst analysierte SOPHIE KNAPP (Heidelberg) eine als Invektive klassifizierte Dichtung des Kanzlers (13. Jh.), in der dieser sich von fahrenden und als „kunstlos“ degradierten Spielleuten (gernde) abzugrenzen versuchte. Er inszenierte und autorisierte sich als einen der Kunst verpflichteten Dichter, der seinen Konkurrenten moralisch überlegen sei, und griff die zeitgenössische klerikale Kritik an Spielleuten auf, um sich abgrenzend im künstlerischem Feld zu positionieren. TOBIAS BULANG (Heidelberg) stellte im Anschluss ein Lehrgedicht Heinrichs von Mügeln (1319–1380) vor, der ein breites Spektrum an Disziplinen verarbeitete, zu denen unter anderem die aristotelische Physik, die Astrologie und die Theologie gehörten. So griff Mügeln exklusive akademische Diskurse auf, die er volkssprachlich abseits der Universität behandelte und gleichsam als „Wissensreferat“ komponierte. Auch das Lehrgedicht weist Züge der Invektive auf und kann in die typischen Sänger- und Dichterfehden eingeordnet werden. Selbstermächtigung und Deutungshoheit wurden konventionell ausgetragen – so gesehen ist der Streit selbst ein durch Gewohnheit regulierter performativer Akt.

Abschließend blickte CHRISTIANE WITTHÖFT (Erlangen) auf Konventionen des Urteils in höfischen Romanen mit Fokus auf den Ehrdiskurs. Dieser basiert weniger auf Wissen als auf Erfahrung, in der Gewohnheit als Regulator fungiert. Besonderes Augenmerk legte Witthöft auf die Figur des Keie, der als Störfaktor Funktion und Autorität von Konventionen offenlegt. Er verkörpert die Instanz generalisierter Kritik, die den Gegenpol zum generalisierten Ideal eines heroisierten Gawains bildet. Keie, der durch serielles Erzählen die „alte Gewohnheit“ widerspiegelt und gleichsam als Witzfigur auftritt, nimmt zugleich die Rolle einer Reflexionsfigur an, die das gegensätzliche Ideal Gawains hervorhebt und den Rezipienten eine integrative Instanz zum Geschehen bietet.

UDO FRIEDRICH (Köln) reflektierte in seiner Zusammenfassung die Ergebnisse der Tagung und konkretisierte die sich aus den Vorträgen abzeichnenden Forschungsfragen, die mit dem Begriff der Gewohnheit zusammenhängen. Erstens stellte er fest, dass der Begriff alle Diskursfelder, die sich aus den verschiedenen Disziplinen ergeben, durchziehe. Gewohnheit als solche könne sich auf alle Formen menschlichen Handelns und menschlicher Kommunikation erstrecken, was eine Systematisierung erschwere. Zweitens zeichne sich ab, dass der Begriff stets in seinem semantischen Feld erfasst und seine Relationen zu anderen Begriffen geklärt werden müssen. Natur und Gewohnheit, Norm – Gewohnheit – Innovation bzw. Originalität oder auch Konvention – Tradition – Gewohnheit bilden einige der zusammenhängenden Begrifflichkeiten. Drittens müsse die Dynamik von Gewohnheit(en) betrachtet werden. Sie scheinen, so Friedrich, ständig umkämpft zu sein, weisen hohe Variabilität auf und fungieren weniger als statische Vorschriften. Als vielfältige Praxisformen manifestieren sie sich in Handlungs- und Darstellungsstrategien, die konkret an Fallbeispielen untersucht werden müssen.

Konkludierend lässt sich festhalten, dass Gewohnheit als Phänomen wie auch als Begriff in diversen Diskursen allgegenwärtig war und diverse Formen und Funktionen annehmen konnte, die es sowohl kontextuell als auch inhaltlich einzuordnen gilt. Ob eine feste Definition für einzelne Disziplinen oder Diskurse möglich ist, können erst umfangreiche Fallstudien zeigen. Die Referentinnen und Referenten haben ein breites Spektrum an neuen Fragen und Richtungen erschlossen, das dem Graduiertenkolleg bei der Auseinandersetzung mit dem Begriff der Konventionalität von großer Hilfe sein wird.

Konferenzübersicht:

Karl Ubl (Köln): Einleitung

Sabine von Heusinger (Köln): „Altes Herkommen“ als Leitmotiv bei den Zünften

Ulla Kypta (Basel): Inter-städtische Gewohnheiten im Handel: Konventionen unter Kaufleuten im spätmittelalterlichen Nordeuropa

Dirk Heirbaut (Gent): Custom: people or judge made law?

Noëlle-Laetitia Perret (Fribourg): Gewohnheit als Grundlage von Erziehung und Moral bei Aegidius Romanus, Konrad von Megenberg und Ramon Lulle

Jörg Oberste (Regensburg): Normwandel als pragmatischer Prozess. Die Statuten des Abtes Petrus Venerabilis und der Übergang von Consuetudines zur Statutengesetzgebung in Cluny

Julia Exarchos (Aachen): Die Macht der Gewohnheit: Tradition und Innovation in der mittelalterlichen Liturgie

Jörg Peltzer (Heidelberg): Wieviel Normierung verträgt die Gewohnheit? Rangordnung und Titelführung im Spätmittelalter

Philippe Cordez (Paris): Elfenbeinkämme und die handelnde Repräsentation der Gewohnheit in Früh- und Hochmittelalter

Romedio Schmitz-Esser (Graz): Gewohnheit als Regulativ im mittelalterlichen Bestattungsbrauch

Tobias Bulang und Sophie Knapp (Heidelberg): Konventionalität? Sangsprüche des Kanzlers und Heinrichs von Mügeln

Christiane Witthöft (Erlangen): Konventionen des Urteilens: Zur Logik der Relationen im Ehrdiskurs höfischer Romane des Mittelalters

Udo Friedrich (Köln): Zusammenfassung